So finden Sie uns

Sandberg 5, 75447 Sternenfels +49 (0)7045 610 tennis@tc-sternenfels.de

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Info für Neumitglieder

Bei uns auf der Anlage geht es sehr formlos zu. Ein paar minimale Regelungen müssen jedoch – wie in jedem Verein – eingehalten werden. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, nachfolgend ein kleiner Leitfaden. Es ist jedoch das Beste, bei aufkommenden Fragen anwesende Vereinsmitglieder direkt anzusprechen. Falsche Schüchternheit ist hier sicherlich fehl am Platz.
Außerdem ist  jedes Vorstandsmitglied gerne bereit, alle Fragen zu beantworten.

 

 Zum Spielbetrieb

Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten und einzuhalten:

  • Eine Kleiderordnung gibt es bei uns nicht, aber die Plätze dürfen nur mit sandplatzgeeigneten Tennisschuhen betreten werden.
  • Die Plätze müssen vor dem Spielen bei Bedarf unbedingt gewässert werden. Drei Minuten pro Platz gilt hierbei als Untergrenze. Mehr schadet i. d. R. nicht. Dies muss nicht von Hand erfolgen. Die Schalter hierzu sind an der Pumpstation oben und unten angebracht.  Es dürfen maximal zwei Plätze gleichzeitig bewässert werden. Mehr verkraftet unsere Bewässerungsanlage nicht.
  • Nach dem Spielen sind die Plätze großflächig, d. h. 1-2 Meter über Grund- und Seitenlinien hinaus, mit den Schleppnetzen abzuziehen. Dies ist für einen guten Zustand der Plätze unerlässlich.
  • Auch die Linien sind mit dem Linienbesen abzufegen.
  • Gespielt werden darf von früh morgens bis zur Dunkelheit am Abend jederzeit. Allerdings haben Verbandsspiele/Turniere und Training Vorrang. Beachtet also den Trainings- und Spielplan. Diese Information wird im Häusle ausgehängt und auch auf dieser Homepage veröffentlicht.
  • Plätze reservieren geht bei uns nicht. Wer zuerst kommt, hat Vorrang. Allerdings ist die Spielzeit bei starkem Andrang auf eine Stunde begrenzt. Deshalb sollte die Uhr, die an jedem Platz angebracht ist, vor Spielbeginn auf den Startzeitpunkt eingestellt werden. Ansonsten dürfen nachfolgende Spieler darauf bestehen, dass sie den Platz belegen dürfen. Dieser Andrang ist aber gegenwärtig eher als hypothetisch anzusehen. Sollte kein Andrang herrschen, darf selbstverständlich beliebig lange gespielt werden.
  • Spielen mit Gästen ist möglich. Bitte beachtet hierzu unsere Gastspielordnung.
  • Jedes Mitglied ist berechtigt, einen Tennisschlüssel zu erhalten. Diese verwaltet unser Vorstand der Finanzen. Der Schlüssel ermöglicht den Zugang auf die Plätze, für den Umkleidebereich und die Duschen.
  • Die Plätze sind nach dem Spiel abzuschließen.

 

Tennishäusle

  • Wir sind bestrebt unser Tennishäusle möglichst oft zu bewirten. Voraussetzung ist jedoch, dass sich auch ein Häuslesdienst in die Liste eingetragen hat, da wir die Bewirtung in Eigenregie durchführen. Dies könnt ihr jederzeit in der Häuslesdienstliste überprüfen, die im Tennishäusle ausgehängt wird. Öffnungszeiten, Hinweise und Regelung werden ebenfalls ausgehängt.
  • Generell muss man seine Speisen und Getränke im Häusle selbst abholen. Aber hinter dem Thekenbereich und in der Küche hat außer dem Hüttendienst niemand etwas zu suchen.
  • Das Tennishäusle und die Umkleidekabinen dürfen nicht mit Sandschuhen betreten werden.
  • Das Vereinsheim muss sich auch finanzieren. Deshalb ist es nicht gestattet, mitgebrachte Speisen und Getränke im Häusle oder auf der Terrasse zu verzehren.

 

Verpflichtungen

  • Neumitglieder haben im ersten Mitgliedsjahr (bezogen auf das Kalenderjahr) keinerlei Verpflichtungen. Mit Beginn der Mitgliedschaft haben sie jedoch alle Rechte, wie jedes andere Vereinsmitglied auch.
  • Ab dem 2. Jahr sollen jedoch vier Arbeitsstunden absolviert werden. Dies sollte für einen Sportler kein Problem darstellen, aber falls es doch einmal nicht möglich ist die Arbeitsleistung zu erbringen, wird jede fehlende Stunde gemäß unseren Beitragsbedingungen berechnet. Jugendliche (jünger 18 Jahre) sind hiervon befreit.
  • Gleiches gilt für den Hüttendienst. Ab dem 2. Jahr soll mindestens ein Block  absolviert werden. Auch hierzu gibt es die Möglichkeit ersatzweise eine Gebühr gemäß den Beitragsbedingungen zu entrichten. Jugendliche (jünger 18 Jahre) sind hiervon ebenfalls befreit.

 

die Vorstandschaft